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   OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2751
OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05 (https://dejure.org/2006,2751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2006 - 20 W 52/05 (https://dejure.org/2006,2751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 20 W 52/05 (https://dejure.org/2006,2751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 120 AktG, § 131 AktG, § 132 AktG
    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines organexternen Leitungsgremiums; Verneinung eines Auskunftsanspruchs über die Einzelvergütung der Gremiumsmitglieder

  • Judicialis

    AktG § 131; ; AktG § 132

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 120 § 131 § 132
    Umfang und Grenzen des Auskunftsanspruchs der Aktionäre in der Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht einer Aktiengesellschaft gegenüber den Aktionären über die Vergütung der Mitglieder eines neu eingerichteten Gremiums; Auskunftspflicht über die Gesamtvergütung der Mitglieder des Gremiums; Recht auf Auskunft über die Vergütung jedes einzelnen Mitglieds; ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 131, 120, 132
    Kein Auskunftsanspruch über die Einzelvergütung der Mitglieder eines organexternen Leitungsgremiums ("Deutsche Bank")

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Auskunft über Einkommenshöhe bei neu geschaffener Führungsabteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 614
  • WM 2006, 1209
  • AG 2006, 336
  • NZG 2007, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 24.08.1995 - 2 W 1255/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05
    Allgemein wird eine Auskunft für erforderlich gehalten, wenn sie aus der Sicht eines vernünftigen Durchschnittsaktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt, ein wesentliches Element für seine Urteilsfindung bildet und deshalb von ihm benötigt wird (vgl. BayObLG AG 96, 563 und NJW-RR 96, 680; KG ZIP 95, 1585; OLG Düsseldorf WM 86, 1435; OLG Frankfurt am Main AG 94, 39; MünchKomm AktG/Kubis, § 131 Rn. 1; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 131 Rn. 1; KölnKomm AktG/Zöllner § 131 Rn. 2, jeweils m. w. N.).

    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).

  • OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00

    Bedingte Kapitalerhöhung - Bedienung eines Aktienoptionsplanes - Anknüpfung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05
    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05
    Allerdings hat der Senat bezüglich des Auskunftsbegehrens eines anderen Aktionärs im Anschluss an die auch hier maßgebliche Hauptversammlung der Antragsgegnerin mit Beschluss vom heutigen Tage ( 20 W 56/05) einen Auskunftsanspruch zu der Frage nach der Gesamtvergütung der nicht im Vorstand vertretenen Mitglieder des GEC bestätigt.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Eine Aufgliederung der Vergütung für die einzelnen Mitglieder des F ist nicht notwendig, denn nach der überzeugenden Rechtsprechung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 30.1.2006, 20 W 52/05, AG 2006, 336 unter Bestätigung von Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.1.2005, 3-5 O 82/04; zustimmend Hüffer a.a.O. § 131 Rn 19) stellt die Kenntnis der jeweiligen Einzelvergütung keine für die Urteilsfindung des Aktionärs über die Billigung der Verwaltung durch die Gesellschaftsorgane im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie die Vertrauensbekundung für deren zukünftige Tätigkeit wesentliche Information dar.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Durch die gesetzliche Vorgabe des § 120 Abs. 3 AktG über die Verbindung der Verhandlungen über die Entlastung und die Verwendung des Bilanzgewinnes sowie die Verpflichtung zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates wird zugleich der Rahmen aufgezeigt, in dem die Aktionäre mit der Entscheidung über die Entlastung eine Gesamtwürdigung vornehmen sollen (OLG Frankfurt AG 1994, 39; AG 2006, 336).

    Wie die Kammer mit Beschluss vom 18.1.2005 (3-05 O 86/04 - AG 2005, 259; bestätigt durch Beschluss des OLG Frankfurt vom Beschluss vom 30.01.2006 - 20 W 52/05-, ZIP 2006, 614) festgestellt hat, ist die Beklagte verpflichtet die Gesamtvergütung des Group Executive Committees gegenüber ihren Aktionären offen zulegen.

    Die Kenntnis der jeweiligen Einzelvergütung stellt keine wesentliche Information da, die der Einzelaktionär für die von ihm insoweit zutreffende Entscheidung über die Billigung der Verwaltung der Konzerngesellschaft durch die Gesellschaftsorgane im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie einer Vertrauenskundgabe für deren künftige Tätigkeit als wesentliches Element für seine Urteilsfindung benötigt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.1.2006 - 20 W 52/05- AG 2006, 336, in Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 18.1.2005 - 3-05 O 82/04 -).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 20 W 55/05

    Aktienrecht: Auskunftsanspruch eines Aktionärs hinsichtlich in der

    Dabei kann zum Maßstab der Erforderlichkeit zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst Bezug genommen werden auf die diesbezüglichen allgemeinen Ausführungen des Senates im Beschluss vom 30. Januar 2006 - 20 W 52/05 -.
  • LG München I, 30.08.2012 - 5 HKO 1378/12

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses infolge

    Zwar muss davon ausgegangen werden, dass die Ausübung der Möglichkeit, Nichtigkeitsklage zu erheben, ungeachtet ihrer Kontrollfunktion den für die private Rechtsausübung auch sonst geltenden Schranken unterliegt und somit das aus § 242 BGB abgeleitete Verbot des individuellen Rechtsmissbrauchs im Anwendungsbereich der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses ebenfalls zur Anwendung gelangen muss (vgl. allgemein BGHZ 107, 296, 310 f.; LG München I Der Konzern 2006, 700, 703 = AG 2006, 336, 339).
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